Donnerstag

Regenwasserbewirtschaftung


In Berlin, zum Teil auch in Brandenburg, werden oft Baugenehmigungen mit der Auflage erteilt, am Standort das Regenwasser zu versickern oder zu nutzen. Diese Forderung gehört auch zu den "Ökologischen Kriterien für Bauwettbewerbe" der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Aus diesem Grund ist das Thema "Regenwasserbewirtschaftung" besonders bei "Bauen im Bestand" von Interesse.
Die Beantragung für eine Regenwasserversickerung erfolgt bei der Unteren Wasserbehörde. Eine wichtige Voraussetzung für die Regenwasserversickerung ist die Altlastenfreiheit. Unterhalb einer Versickerungsanlage müssen die Vorsorgewerte der Bundesbodenschutzverornung eingehalten werden. Die Regenwasserversickerung von befestigten Flächen darf nur nach Oberbodenpassage (Sickermulde) und unter der Voraussetzung erfolgen, daß nicht mit wassergefährdenden Substanzen hantiert wird. Zu entwässernde Dachflächen dürfen nicht metallisch (Kupfer, Zink) sein.
Die Dimensionierung einer Versickerungsanlage erfolgt nach einer hydrogeologischen Erkundung unter Berücksichtigung des Merkblattes DWA A-138.

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