Donnerstag

Umweltrecht

Das Umweltrecht befaßt sich mit den Themen Wasser, Boden, Luft und Abfall. Dabei unterscheidet man in EU-Recht und nationales Recht.
Europäische Richtlinien sind z.B.
- die EU-Wasserrahmenrichtlinie
- die Richtlinie zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung
- Luftqualitätsrahmenrichtlinie (in Überarbeitung)
- die EU-Abfallrahmenrichtlinie
- die Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis
- die Gefahrstoffverordnung REACH
- EU-Energierichtlinie
An einer EU-Bodenschutzrichtlinie wird derzeit noch gearbeitet. Eine Revision der FFH- und Vogelschutzrichtlinie ist erst nach 2010 vorgesehen.

National gültige Richtlinien und Gesetze sind
- das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) nebst
- das Bodenschutzgesetz (BBodSchG) nebst Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV)
- eine ab 16.07.2009 in Kraft tretende vereinfachende Deponie- und Gewinnungsabfallverordnung
- Richtlinie zur Entsorgung / Verwertung von mineralischen Abfällen der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA)
- die Bundesimmisionsschutzverordnung (BImSchV) sowie die IVU-Richtlinie
- das Naturschutzgesetz (NatSchG)
- die seit 1.1.2009 geltende Erneuerbare Energien- und Wärmeverordnung (EnEV)
Mit der Umsetzung der EU-Grundwasserrichtlinie befaßt sich die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA).
In Berlin sind Geringfügigkeitsschwellenwerte und Schadenswerte in der Berliner Liste festgelegt. Darin sind auch Beurteilungswerte zum Wirkungspfad Boden-Grundwasser festgelegt.

Diese Liste ist möglicherweise nicht vollständig. Jedoch ist anhand dieser Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien erkennbar, dass für bestimmte Problemstellungen Fachkunde gefragt ist.

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