Donnerstag

Änderungen im Umweltrecht 2009 bis 2013

Die Tarife für die Stromabnahme aus Photovoltaikanlagen werden seit 2010 kontinuierlich reduziert. Damit werden die Tarife den günstiger werdenen Herstellungskosten von Photovoltaik-Modulen angepasst. Einige Produzenten bleiben jedoch dabei auf der Strecke. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz wurde dementsprechend aktualisiert. Diverse Förderungen wurden 2010 und 2011 eingeschränkt bzw. eingestellt.So fällt leider auch die Vergütung der Eigennutzung von Regenerativenergie ab 01.01.2012 weg. Die Vergütungssätze für PV-Anlagen bis 10 kWp fallen - unter Vorbehalt der gesetzlichen Umsetzung - ab 01.08.2012 unter 19 Cent je kWh. Dabei werden nur noch 70% der erzeugten Solarenergie vergütet. Angesichts der sinkenden Vergütungssätze und der expandierenden Strompreise werden demnach Systeme zur Eigennutzung von Regenerativenergie zunehmend interessanter. Ungefähr ab Ostern können sich Investoren in Photovoltaik-Speicher über ein gesondertes Marktanreizprogramm freuen.

Seit 01. Juni 2012 werden kommunale Unternehmen von der KfW mit zinsgünstigen Krediten bei der Umstellung auf regenerative Energieträger sowie dem Ausbau des regionalen Verteilernetzes und bei der Stromspeicherung unterstützt. Ebenfalls neu ist seit dem 01.April 2012 ein KfW-Programm für Gebäudesanierung denkmalgeschützter Häuser. Der  Versuch, energetische Sanierungsmaßnahmen steuerlich zu fördern, ist leider trotz intensiver Vermittlungsbemühungen gescheitert. Ein neues KfW-Förderprogramm für energetische Sanierungen wurde für 2013 angekündigt. Jährlich sollen ca. 300 Millionen EUR aufgelegt werden.

Seit dem 22. März 2010 gelten nach der BImSchV neue Umweltauflagen für Holzheizungen, Kaminöfen und anderen kleinen Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe. Dabei werden die technischen Weiterentwicklungen bei der Verringerung der Schadstoffemmision berücksichtigt. Seit 1. Januar 2013 kann der Schornsteinfeger für die regelmäßigen Kehr- und Wartungsarbeiten aussucht werden.
Kostenentlastungen bringt die in Kraft getretene Novelle auch für Betreiber von Öl- und Gasheizungen.


Seit dem 1. März 2010 ist auch ein neues Bundesnaturschutzgesetz in Kraft, welches die konkurrierende Landesgesetzesgebungen aufhebt und für bundeseinheitliche Regelungen unter Berücksichtigung europäischer Rahmenbedingungen sorgt. Seit 16.11.2010 ist eine neue Grundwasserverordnung in Kraft getreten.

Eine Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes mit dem Ziel von Bürokratieabbau und EU-konformen Regelungen stand ebenfalls für dieses Jahr auf dem Programm. Seit 01.Juni 2012 ist dieses Gesetz in Kraft. Ebenso wurde die Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung sowie die Gesetzgebung zum Wasserhaushalt überarbeitet. Eine Ersatzbaustoffverordnung ist ebenfalls derzeit in Erarbeitung.  Derzeit wir immernoch über diese Verordnung und über Änderungen in der BBodSchV verhandelt.
Seit 1. April 2010 gilt die elektronische Abfallnachweisverordnung eANV. Seit 6. Januar 2011 gilt die neue EU-Richtlinie über Industrieemmisionen (IED-Richtlinie), die die IVU-Richtlinie ablöst und in nationales Recht umzusetzen ist.

Auf europäischer Ebene sollte 2012 erneut der Versuch unternommen werden, ein europäisch einheitliches Bodenschutzrecht umzusetzen. Der Versuch wurde bi auf Weiteres vertagt.

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Mittwoch

Solaratlas Berlin

Gestern, am 6. Oktober 2009, wurde der Solaratlas von Berlin vorgestellt. Integriert in das 3D-Stadtmodell von Berlin zeigt der Solaratlas gebäudescharf das Solarpotential der Stadt.
Realisiert wurde die Darstellung zunächst in zwei Pilotgebieten. 14.300 Dächer wurden auf ihre Solartauglichkeit ausgewertet. Bis Frühjahr 2010 soll der Solaratlas auf ganz Berlin ausgedehnt werden.

Neben dem Solaratlas gibt es nun seit Anfang 2013 auch einen KWK-Atlas in Berlin

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Donnerstag

Umweltrecht

Das Umweltrecht befaßt sich mit den Themen Wasser, Boden, Luft und Abfall. Dabei unterscheidet man in EU-Recht und nationales Recht.
Europäische Richtlinien sind z.B.
- die EU-Wasserrahmenrichtlinie
- die Richtlinie zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung
- Luftqualitätsrahmenrichtlinie (in Überarbeitung)
- die EU-Abfallrahmenrichtlinie
- die Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis
- die Gefahrstoffverordnung REACH
- EU-Energierichtlinie
An einer EU-Bodenschutzrichtlinie wird derzeit noch gearbeitet. Eine Revision der FFH- und Vogelschutzrichtlinie ist erst nach 2010 vorgesehen.

National gültige Richtlinien und Gesetze sind
- das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) nebst
- das Bodenschutzgesetz (BBodSchG) nebst Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV)
- eine ab 16.07.2009 in Kraft tretende vereinfachende Deponie- und Gewinnungsabfallverordnung
- Richtlinie zur Entsorgung / Verwertung von mineralischen Abfällen der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA)
- die Bundesimmisionsschutzverordnung (BImSchV) sowie die IVU-Richtlinie
- das Naturschutzgesetz (NatSchG)
- die seit 1.1.2009 geltende Erneuerbare Energien- und Wärmeverordnung (EnEV)
Mit der Umsetzung der EU-Grundwasserrichtlinie befaßt sich die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA).
In Berlin sind Geringfügigkeitsschwellenwerte und Schadenswerte in der Berliner Liste festgelegt. Darin sind auch Beurteilungswerte zum Wirkungspfad Boden-Grundwasser festgelegt.

Diese Liste ist möglicherweise nicht vollständig. Jedoch ist anhand dieser Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien erkennbar, dass für bestimmte Problemstellungen Fachkunde gefragt ist.

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Regenwasserbewirtschaftung


In Berlin, zum Teil auch in Brandenburg, werden oft Baugenehmigungen mit der Auflage erteilt, am Standort das Regenwasser zu versickern oder zu nutzen. Diese Forderung gehört auch zu den "Ökologischen Kriterien für Bauwettbewerbe" der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Aus diesem Grund ist das Thema "Regenwasserbewirtschaftung" besonders bei "Bauen im Bestand" von Interesse.
Die Beantragung für eine Regenwasserversickerung erfolgt bei der Unteren Wasserbehörde. Eine wichtige Voraussetzung für die Regenwasserversickerung ist die Altlastenfreiheit. Unterhalb einer Versickerungsanlage müssen die Vorsorgewerte der Bundesbodenschutzverornung eingehalten werden. Die Regenwasserversickerung von befestigten Flächen darf nur nach Oberbodenpassage (Sickermulde) und unter der Voraussetzung erfolgen, daß nicht mit wassergefährdenden Substanzen hantiert wird. Zu entwässernde Dachflächen dürfen nicht metallisch (Kupfer, Zink) sein.
Die Dimensionierung einer Versickerungsanlage erfolgt nach einer hydrogeologischen Erkundung unter Berücksichtigung des Merkblattes DWA A-138.

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Erdwärmenutzung in Berlin und Brandenburg

Die Nutzung von Erdwärme ist sowohl in Berlin als auch in Brandenburg außerhalb von Wasserschutzgebieten genehmigungsfähig. Bei einerHeizleistung von mehr als 30 kW bedarf es jedoch einer Sondergenehmigung auf der Grundlage von Modellierungen.
Die Erdwärmesonden dürfen i.d.R. bis in eine Tiefe von maximal 100 m gesetzt werden. Wird der tertiäre Rupelton, der als hydraulische Barriere eine besondere Schutzfunktion für das zur Trinkwassergewinnung genutzte Süßwasserstockwerk aufweist, in geringerer Tiefe angetroffen, darf nur bis zu dessen Oberkante gebohrt werde.
Wichtige Informationen zur Lage von Trinkwasserschutzgebieten, zur hydrogeologischen Situation und zu Grundwassertemperaturen sind im digitalen Umweltatlas von Berlin gewinnbar. In Brandenburg kann man zum Teil Informationen zum hydrogeologischen Schichtenaufbau aus der HYK 50 entnehmen. Diese Daten sind wichtig für eine Dimensionierung der Erdwärmesonden sowie deren Amortisationsbetrachtung.

Im Leitfaden für Erdwärmesonden und Erdkollektoren mit einer Heizleistung bis 30 kW außerhalb von Wasserschutzgebieten in Berlin wird darauf verwiesen, daß die Bohrungen von Geologen zu betreuen sind und bei Spülbohrungen geophysikalische Bohrlochuntersuchungen erforderlich sind. In Brandenburg ist das Merkblatt über Anforderungen des Gewässerschutzes an geothermische Anlagen zu berücksichtigen.

Wir helfen Ihnen gern bei der Dimensionierung der Erwärmesonden und bei der Stellung eines Genehmigungsantrages (www.geotop-berlin.de). Profitieren auch Sie von der innovativen Venturi-Sonde, welche die Effektivität der Erdwärmenutzung um ein Vielfaches erhöht!

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